Ein Meilenstein für die Pflege in Deutschland - am 01.01.2017 tritt das zweite von drei Pflegestärkungsgesetzen in Kraft

2,7 Millionen pflegebedürftige Menschen gibt es derzeit in Deutschland. Tendenz steigend. Gut zwei Drittel davon werden von ihre Angehörigen gepflegt. Während das erste Pflegestärkungsgesetz die Pflege zu Hause und somit die pflegenden Angehörigen unterstützt, bringt das am 01.01.2017 in Kraft tretende Gesetz einem gänzlich neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Damit einher gehen wird ein grundlegend verändertes Begutachtungsinstrument.

Pflegestärkungsgesetz I

Mit in Kraft treten des ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG I) am 01. Januar 2015 wurde insbesondere die pflegenden Angehörigen und die ambulante Pflege gestärkt. Seither können die Kurzzeit- und Verhinderungspflege miteinander kombiniert werden. Die Tages- und Nachpflege können  neben den ambulanten Geld- und Sachleistungen ungekürzt in Anspruch genommen werden. Außerdem wurden neue Entlastungsleistungen eingeführt, wie zum Beispiel die niedrigschwelligen Betreuungsangebote durch Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter oder Haushaltshilfen. Ein Angebot, das seither auch von ausschließlich oder überwiegend körperlich beeinträchtigte Pflegebedürftige genutzt werden kann. Außerdem werden für die Pflege notwendige Umbaumaßnahmen und alltägliche Hilfsmittel stärker bezuschusst.

Eine Erleichterung insbesondere für pflegende Angehörige Demenzkranke mit Pflegestufe 0 sind die Leistungen der teilstationären Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege und für ambulant betreute Wohngruppen.

Pflegestärkungsgesetz II

Das im kommenden Jahr in Kraft tretende zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) ist laut Bundesgesundheitsministerium ein Meilenstein für die Pflege in Deutschland und die Grundlage für mehr Individualität in der Pflege. Ab dem 01.01.2017 gelten der neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsverfahren, mit dem die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt werden. Dadurch können zukünftig die individuellen Fähigkeiten und Beeinträchtigungen der Pflegebedürftigen genauer erfasst und die Leistungen passgenauer eingesetzt werden.

Demenziell Erkrankte profitieren

Die Begutachtung wird sich bei der Einstufung ausschließlich an den Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und den Fähigkeiten der Betroffenen orientieren. Der Wegfall der unterschiedliche Berücksichtigung körperlicher, geistiger und psychischer Beeinträchtigungen kommt insbesondere Demenzkranken zu Gute. Sie werden zukünftig einfacher in einen Pflegegrad eingestuft werden können und haben dann auch Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowie monatliche Pflegeleistungen.

Alle Pflegebedürftigen erhalten zukünftig außerdem passgenaue Hilfen, die dazu dienen sollen, die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten zu erhalten und zu stärken.

Niemand wird schlechter gestellt

Um sicherzustellen, dass mit den neu eingeführten Pflegegraden niemand schlechter gestellt wird, gelten für alle, deren Pflegebedürftigkeit bis Ende 2016 festgestellt wurde, einfache Übergangsregeln. Pflegebedürftige mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen werden beispielsweise aus Pflegestufe I beziehungsweise II automatisch in den Pflegegrad 2 oder 3 eingestuft.

Finanzierung der Leistungen

Finanziert werden diese Neuerungen durch eine Anhebung der Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55, beziehungsweise 2,8 Prozent für Kinderlose, des Bruttolohns. Laut Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und Bundesregierung hoffe man, dass die Beträge zur Pflegeversicherung dann bis 2022 unverändert bleiben können.

Ausblick: Pflegestärkungsgesetz III

Mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG II), welches sich noch in der Ausarbeitung befindet, wird der Fokus auf die Pflege vor Ort – in den Kommunen – gelegt werden. Das erklärte Ziel des PSG III wird es sein, dass pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können.

 

famPLUS - Gemeinsam für Ihr persönliches PLUS!

Wir beraten Sie individuell rund um das Thema Pflege und Vorsorge sowie zur Organisation der Versorgung in Ihrer Region. Sie können uns unter 089/8099027-00 jederzeit erreichen. Unsere Beratung steht allen Mitarbeitern unserer Kooperationspartner zur Verfügung.

.

Neues von famPLUS

Image

Mit Kindern und Jugendlichen über Sexualität sprechen

Offene Gespräche über Sexualität sind essenziell für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, doch viele Erwachsene fühlen sich unsicher, wie sie dieses Thema ansprechen sollen. Eine altersgerechte und wertfreie Aufklärung hilft, ein gesundes Selbstbild und realistisches Verständnis von Sexualität zu entwickeln.

Image

Reha für pflegende Angehörige: Darauf haben Sie Anspruch

Sich um einen Angehörigen zu kümmern, kostet Kraft - und kann krank machen. Eine Reha-Maßnahme kann helfen, wieder gesund zu werden. Sie kann auch mit der zu pflegenden Person stattfinden. Die wichtigsten Infos zur Reha für pflegende Angehörige.

Image

Eltern-Kind-Bindung im Wandel: Einsichten für eine gesunde Entwicklung

Die Bindung zwischen Eltern und Kind bildet das Fundament für das Leben eines Kindes und steht heute im Fokus wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Diskussionen. In diesem Beitrag beleuchten wir, was Bindung ausmacht, wie sie gefördert werden kann und werfen einen Blick auf historische Praktiken, die aus heutiger Sicht erstaunlich erscheinen.